Zucker war früher außerordentlich teuer und spielte bis vor 150 Jahren kaum eine Rolle bei der Ernährung. Zur Einsparung von Zucker wurden daher künstliche Süßstoffe entwickelt.
Künstliche Süßstoffe haben keinen oder nur einen geringen Nährwert und sind chemisch oder biotechnologisch hergestellte Substanzen, deren einzige Ähnlichkeit mit Zucker ihr süßer Geschmack ist. Als Süßstoffe werden nur Substanzen bezeichnet, die mindestens zehnfach süßer schmecken als Zucker.
Bis vor einigen Jahren war die Verwendung von künstlichen Süßstoffen in Deutschland auf diätetische Lebensmittel, vorwiegend auf Diabetikerkost, beschränkt.
Darüber hinaus gab es nur wenige Anwendungsmöglichkeiten für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs. Mit der »LightWelle« nahm die Nachfrage nach kalorienreduzierten Nahrungs- und Süßungsmitteln erheblich zu. So kam es zu ersten Ausnahmegenehmigungen, insbesondere für den Süßstoff Aspartam. Mit der Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung 1990 wurden neben den bereits nach deutschem Lebensmittelrecht zugelassenen Süßstoffen Cyclamat und Saccharin zwei weitere, nämlich Aspartam und Acesulfam K, zugelassen. Damit einher ging ein breiterer Einsatz von Süßstoffen in Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs.
In der erst kürzlich beschlossenen EU-Süßungsmittelrichtlinie werden außerdem die beiden Süßstoffe Thaumatin und Neohesperidin für eine Zulassung vorgeschlagen.
Bei den Zuckeraustauschstoffen Sorbit ,
Mannit und Xylit handelt es sich um dem Zucker chemisch ähnliche Stoffe. Von der EU sind zusätzlich Isomalt , Lactu und Maltitsirup zur europaweiten Zulassung vorgesehen. Gleichzeitig sollen die Begriffe »ohne Zuckerzusatz« und »brennwertvermindert« durch diese Richtlinie definiert werden. Mit »brennwertvermindert« gekennzeichnete Produkte müssen hiernach eine Kalorienreduzierung von mindestens 30 Prozent aufweisen.
Süßungsmittel
Einem Lebensmittel »ohne Zuckerzusatz« dürfen keine Mono- und Disaccharide mehr zugegeben werden, das schließt neben dem Haushaltszucker auch Traubenzucker und viele Zuckeraustauschstoffe mit ein. Die meisten der Zuckeraustauschstoffe sind in Bezug auf die Kariesbildung weniger gefährlich als Saccharose (Haushaltszucker); manche können jedoch vom Körper nur eingeschränkt verwertet werden. Übermäßiger Genuss von Produkten mit Zuckeraustauschstoffen kann zu Darmbeschwerden führen.
Seiten zum Kapitel Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe:
Saccharin (E 954)
Cyclamat (E 952)
Aspartam (E 951)
Acesulfam K (E 950)
Neohesperidin (E 959)
Thaumatin (E 957)
Süßstoffe für »Light-Produkte«
Neue Entwicklungen und die europäische Süßungsmittelrichtlinie
Gesundheitsrisiken
Zuckeraustauschstoffe
Tipps im Umgang mit Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen