Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zur Beeinflussung ihrer Beschaffenheit oder zur Erzielung bestimmter Eigenschaften oder Wirkungen zugesetzt. Der Begriff Zusatzstoff wurde erst 1974 mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) eingeführt.
Für Zusatzstoffe gilt das so genannte Verbotsprinzip, das heißt, nur die gesetzlich zugelassenen und in einer so genannten Positivliste aufgeführten Zusatzstoffe dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden. Wer andere als diese Zusatzstoffe einsetzt, macht sich strafbar.
Im europäischen Binnenmarkt wurden 1990 Zusatzstoffe im Wert von rund 14 Milliarden DM eingesetzt, der Anteil der deutschen Lebensmittelindustrie daran betrug rund 2 Milliarden DM. Obwohl bis 1995 für den gesamten Zusatzstoffmarkt keine nennenswerten Umsatzsteigerungen erwartet werden, sollen in den nächsten 5 Jahren der Absatz von Süßstoffen um 34 Prozent und der von Phosphaten, Aromastoffen und Geschmacksverstärkern um rund 20 Prozent wachsen.
Dies wird auf die stark zunehmende Beliebtheit von Light-Produkten und Fertiggerichten zurückgeführt.
Nur ein Teil der Zusatzstoffe unterliegt der Kennzeichnungspflicht , bei lose verkauften Lebensmitteln dürfen die meisten Zusatzstoffe ohne Kennzeichnung verwendet werden. Die Anwendungsbereiche, die Zulassung und die Kennzeichnung von Zusatzstoffen für unverpackte Lebensmittel sind in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) geregelt.
Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung bestimmt die chemischen Reinheitsanforderungen an die verwendeten Substanzen. Zusatzstoffe dürfen beispielsweise keine gesundheitsschädlichen Konzentrationen an Schwermetallen enthalten. Soweit keine spezifische Regelung getroffen ist, dürfen 3 mg Arsen , 10 mg Blei , 25 mg Zink und insgesamt 50 mg Zink und Kupfer in einem Kilogramm Zusatzstoff nicht überschritten werden.