Fische aus hochbelasteten Seen, Flüssen und Mündungsgebieten sollten nicht verzehrt werden. Bevorzugen Sie Fische aus Hochseegebieten und Fischzüchtungen.
Raubfische wie Hai, Schwertfisch und Aal sollten nur gelegentlich verzehrt werden.
Der Einsatz des Anfütterungs- und Ködermittels Moschus Xylol in der Fischzucht muss verboten werden.
Strengere Überwachung der Fischzuchtbetriebe hinsichtlich der Fischdichte und dem Einsatz von Desinfektionsmitteln und Chemikalien.
Die Schleppnetzfischerei muss weltweit verboten und ein generelles Fangverbot für Meeresgebiete durchgesetzt werden, die von Überfischung bedroht sind.
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