Fruchtsaftgetränke

Auch Fruchtsaftgetränke werden unter Hinzunahme von Fruchtsaft hergestellt. Die Saftanteile liegen jedoch vergleichsweise niedrig: Nach einer Richtlinie muss bei der Verwendung von Trauben- oder Kernobstsaft ein daraus hergestelltes Fruchtsaftgetränk mindestens 30 Prozent Fruchtsaftanteil enthalten, bei anderen Fruchtsaftarten darf der Anteil auch kleiner sein: Bei Saft aus Zitrusfrüchten sind es nur 6 Prozent, bei allen übrigen Fruchtsaftarten 10 Prozent.

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Ein Kommentar

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