1992 wurde im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung durch die Untersuchungsämter Kassel und Oldenburg die illegale Bestrahlung von importiertem Flüssigeigelb und Vollei aufgedeckt. Die Eiproben von zwei belgischen Herstellern fielen wegen ihres ungewöhnlichen Gehalts an strahlenresistenten Mikroorganismen auf. Weitere Untersuchungen des Bundesgesundheitsamts zeigten eindeutig, dass die Eiprodukte mit ionisierenden Strahlen behandelt worden waren. Eigelb, das ursprünglich stark mit Mikroorganismen kontaminiert und nicht mehr für die Verarbeitung geeignet war, wurde mit Hilfe der Bestrahlung wieder verkehrsfähig gemacht. Die Bestrahlung von Eiprodukten ist weder in Deutschland, Belgien noch in anderen EU-Staaten erlaubt.
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