Die Gentechnik und das Reinheitsgebot

Der Brauprozess kann durch Zugabe von Enzymen wie Alpha-Amylasen, Gluco-amylasen oder Beta-Glucanasen, welche höhermolekulare Kohlenhydrate in verwertbare Bestandteile zerlegen, vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet werden.

Allerdings lässt das deutsche Reinheitsgebot den Zusatz von Enzympräparaten nicht zu, deren Verwendung im europäischen Ausland gang und gäbe ist, denn von den Enzymherstellern, die auch gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwenden, werden bereits verschiedene Präparate für die Bierherstellung angeboten.

Geht es um die Anwendung der Gentechnik unter dem Gesichtspunkt des deutschen Reinheitsgebotes, so ist Hefe eben Hefe. Gentechnisch veränderte Hefepilze werden in dieser altehrwürdigen Regelung nicht berücksichtigt und können somit auch nicht gegen diese verstoßen.

Ein Schlupfloch ist gefunden! Durch die Übertragung von Genen für Enzyme, die für den Prozess der Bierherstellung gewünscht werden, in die Bierhefe können nun neue Enzyme am Brauvorgang beteiligt werden.

Beim Bundesgesundheitsamt wurde bisher allerdings noch kein Zulassungsantrag für den kommerziellen Einsatz einer gentechnisch veränderten Bierhefe gestellt. Daher ist davon auszugehen, dass in Deutschland legal bislang keine solchen Hefen zur Bierproduktion eingesetzt werden.

Nach anfänglicher Euphorie, dass man mit der Gentechnik den Schlüssel zur Lösung vieler technologischer Probleme zu haben scheint, sind die Gemüter inzwischen wieder ernüchtert. Denn offensichtlich kann mit gentechnischen Eingriffen eine quasi baukastenartige Veränderung einzelner Eigenschaften nicht erreicht werden. Schließlich bleibt die Frage, was nutzt eine gentechnisch »optimierte« Hefe, die zwar Glucane abbauen kann, wenn dann aber das Bier nicht mehr schmeckt oder die Schaumkrone zusammenfällt.

Außerdem, so scheint es, nehmen immer mehr Unternehmen Abstand von der Überlegung, gentechnische Verfahren zur Veränderung der Bierhefe einzusetzen, um ihr Marketingkonzept eines frischen, unverfälschten Naturprodukts nicht zu gefährden.

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