Die so genannten Aromatees wie Earl-Grey-, Orangen- und Kiwi-Tees basieren auf einfachsten Teequalitäten, meist China-Orange-Pekoe oder maschinengepflückte russische Grusinien-Teemischungen. Diesen Grundtees (Standards) werden diverse Blüten, Schalenteile oder Blätter zugefügt, die jedoch kaum zum Geschmack beitragen, sondern nur optische Beigaben sind. Das Aroma wird mit Duft- und Geschmacksstoffen erzeugt, wobei sich drei Klassen von Aromastoffen unterscheiden lassen:
- Natürliche Öle stammen aus Pflanzen und werden durch Pressen oder Extrahieren gewonnen. Am häufigsten verwendet werden Anis, Bergamotte (Earl-Grey), Grapefruit, Ingwer, Mandarine, Mandel, Orange, Pomeranze, Zimt und Zitrone.
- Naturidentische Öle werden dem Vorbild der natürlichen Öle chemischsynthetisch nachgebaut und sind mit den Naturstoffen chemisch identisch. Deklariert werden sie als naturidentische Aromastoffe. Die Aromen sind oft aus vielen Einzelsubstanzen bestehende Mischungen, deren Komposition ähnlich trendabhängig ist wie die von Parfüms. Die Aromen müssen mit Hilfe von Trägersubstanzen gleichmäßig über den Tee verteilt werden. Verwendet werden dazu Essigsäureethylester und andere leicht flüchtige Lösemittel. Naturidentische Öle werden verwendet, wenn die natürlichen Öle flüchtig oder wenig stabil sind.
- Künstliche Öle sind chemische Substanzen (meist so genannte Fruchtester), die zufällig ähnlich riechen wie die zu imitierende Substanz. Ihre Verwendung zur Aromatisierung von Tee ist nicht zugelassen
Nach der EU-Aromenverordnung wird bei der Kennzeichnung von Tees (und allen anderen Lebensmitteln) nicht mehr wie früher zwischen natürlichen, naturidentischen und künstlichen Aromastoffen unterschieden. Die Bezeichnungen „naturidentisch“ und „künstlich“ sind entfallen. Es wird nur noch zwischen den zwei Kategorien „natürliche Aromastoffe“ und „Aromastoffe“ differenziert. Als Aromastoffe können alle chemisch definierten Stoffe mit Aromaeigenschaften bezeichnet werden. An den Begriff „natürlicher Aromastoff“ werden dagegen hohe Anforderungen bzgl. der Herkunft und Herstellung gestellt. Er darf nur verwendet werden, wenn der Aromastoff durch geeignete physikalische, enzymatische oder mikrobiologische Verfahren aus pflanzlichen, tierischen oder mikrobiologischen Ausgangsstoffen gewonnen wird, die als solche verwendet oder mittels eines oder mehrerer speziell definierter herkömmlicher Lebensmittelzubereitungsverfahren für den menschlichen Verzehr aufbereitet wurde. Natürliche Aromastoffe müssen zudem natürlicherweise vorkommen und in der Natur nachgewiesen worden sein. Zwei wichtige Grundsätze sind bei der Verwendung von Aromen zu beachten. Sie dürfen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und der Verbraucher darf durch ihre Verwendung nicht irregeführt werden. Die Verwendung von Aromastoffen ist durch eine Positivliste zugelassener Aromastoffe geregelt, die sich im Anhang der VO (EG) Nr. 1334/2008 befindet.
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