Alkohol in Heil- und Stärkungsmitteln

»Nie war er so wertvoll wie heute« Werbesprüche wie dieser sind sehr einprägsam. Mit ihm wird seit Jahren in Fersehspots und Zeitungsanzeigen für einen Melissengeist geworben, dem die Herstellerfirma eine ganze Reihe von Heilwirkungen zuschreibt. Was viele nicht wissen: Das Mittel hat einen Alkoholgehalt von 79 Prozent, etwa doppelt so viel wie handelsüblicher Wodka.

Professor Keup von der Karl-Bonhoefer-Klinik in Berlin, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, meint: »Das ist ganz klar ein Schnaps« Tatsächlich sind Alkoholkranke durch Alkohol in Medikamenten und Heilmitteln gefährdet. Bereits durch Aufnahme geringer Mengen Alkohol kann es bei ihnen zu einem Rückfall kommen. Aber nicht nur für Alkoholiker kann Alkohol in Arznei- und Heilmitteln zum Problem werden, sondern auch für Kinder, Schwangere und Ungeborene, für Leberkranke, Epileptiker, hirnorganisch Kranke sowie Kraftfahrer und Personen, die Maschinen bedienen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) kritisierte in ihrer »Verbraucherpolitischen Korrespondenz«, dass ein großer Spirituosenhersteller den Kauf einer Firma, die so genannte Stärkungsmittel für Senioren herstellt, ausdrücklich damit begründet habe, dieser Markt sei unter dem Gesichtspunkt des Alkoholabsatzes sehr interessant. Viele Menschen, insbesondere Frauen, hätten Hemmungen, Alkohol zu trinken, und wichen auf solche Tonika aus und könnten so, unter Hinweis auf den Arzneimittelcharakter der Produkte, mit gutem Gewissen ihrer Neigung frönen. Seit einigen Jahren muss immerhin der Alkoholgehalt der Produkte auf der Packung vermerkt sein.

Bei Arzneimitteln, die »in der maximalen Einzelgabe nach der Dosierungsanleitung über 0,5 Gramm (…) Ethanol enthalten«, muss zusätzlich ein Warnhinweis in der Packungsbeilage enthalten sein. Darin wird auf ein gesundheitliches Risiko gefährdeter Bevölkerungsgruppen hingewiesen. Bei Arzneimitteln, bei deren Einnahme nach Dosierungsanleitung über drei Gramm Alkohol zugeführt werden, müssen zusätzlich die Hinweise enthalten sein: »Vorsicht ist geboten« und »Im Straßenverkehr und bei der Bedienung von Maschinen kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigt werden«.

Man sollte sich selbst nicht vormachen, nach dem Genuss von ein oder zwei Gläschen Melissengeist in jedem Fall noch voll fahrtüchtig zu sein, da es ja »nur ein Heilmittel« sei.

Veröffentlicht in A, A - F und verschlagwortet mit , , , .

Ein Kommentar

  1. Pingback: Spirituosen – Chemie in Lebensmitteln – KATALYSE Institut

Kommentare sind geschlossen.