Fruchtnektar

Fruchtnektare müssen gewisse Mindestgehalte an Fruchtsaft oder Fruchtmark aufweisen; für Apfelsaft oder Säfte der meisten Zitrusfrüchte, wie Orangen oder Grapefruits, sind dies 50 Prozent, für viele andere Obstarten aber nur 25 bis 40 Prozent.

Der Rest besteht aus Wasser und Zucker. Der Zuckeranteil darf dabei maximal 20 Prozent des Gesamtgewichtes ausmachen. Der Süßgeschmack eines Fruchtnektars wird also vorwiegend durch hohe Zugaben von Glukosesirup, Glukose, Saccharose oder andere Zuckerarten erreicht, auch die Verwendung von Honig ist gestattet. Der Zuckerzusatz und die Zusatzstoffe müssen wie gewöhnlich auf dem Etikett deklariert werden.

Im Sommer 1993 wurde die Verordnung über Fruchtnektar und Fruchtsirup geändert. Bisher mussten Fruchtnektare grundsätzlich aus Saft oder Mark und Wasser mit einem Zusatz von Zucker hergestellt werden. Da aber eine Reihe von Früchten einen hohen natürlichen Gehalt an Zucker haben, können jetzt auch Nektare aus bestimmten Früchten ohne Zuckerzusatz hergestellt werden.

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