Die Schlachtung von Masttieren erfolgt in der Regel in zentralen Schlachthöfen. 2012 wurden rund 754 Millionen Tiere (Rinder, Geflügel, Schweine etc.) in Deutschland geschlachtet. Über die Hälfte der Schweineschlachtungen entfallen auf die drei größten Konzerne – Tönnies, Vion und Westfleisch. Zwar existieren noch immer kleinere Schlachthöfe, diese sind jedoch angesichts der hohen Zahl an Schlachtungen unbedeutend. Durch diese Zentralisierung nimmt die Strecke, die Tiere vor ihrer Schlachtung transportiert werden müssen, weiter zu.
Innerhalb der EU werden zudem wegen der ungünstigen Verteilung von Fleischproduktion und Fleischbedarf Schlachttiere über weite Strecken transportiert: ca. neun Millionen Schweine werden jährlich zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gehandelt. Allein Deutschland importiert dabei ca. 4,6 Millionen Schweine und exportiert ca. 1,5 Millionen. Wichtigster Exporteur ist die Niederlande mit ca. 2,8 Millionen exportierten Schlachtschweinen pro Jahr.
Diese Transporte stellen für das Vieh eine immense Stresssituation dar. Zunächst werden sie von ihren Artgenossen getrennt, aus den vertrauten Stallungen herausgebracht und ungewohnten Belastungen beim Beladen ausgesetzt. Beim Transport sind ihre Bewegungsmöglichkeiten vollkommen eingeschränkt, und die Tiere müssen mit den Vibrationen, den Stößen und dem Hin-und-her-Schwanken sowie mit extremen klimatischen Verhältnissen fertig werden.
Besonders strapaziös sind LKW-Transporte über lange Strecken. Die Bioanbauverbände und Neuland schreiben daher eine maximale Transportzeit von vier Stunden und eine maximale Strecke von 200 Kilometern vor. Nach EU-Vorgaben sind nur Transporte von bis zu acht Stunden zulässig, es können jedoch unter ein paar Voraussetzungen wie Spezialfahrzeugen oder Pausenzeiten Ausnahmen gemacht werden. Schweine werden so 24 Stunden transportiert, Rinder 28 Stunden mit einer einstündigen Pause. Während der gesetzlich erlaubten acht Stunden müssen die Tiere weder Nahrung noch Wasser erhalten. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten diese Regelungen nicht.
Schon vor dem Verladen der Tiere muss ein Tierarzt feststellen, dass die Tiere transportfähig sind und angemessener Raum auf dem LKW vorhanden ist. Die Richtlinien sind eine kleine Verbesserung für die Not der Tiere, müssen jedoch auch in die Praxis umgesetzt werden. Derzeit steht die noch immer unzureichende Kontrolldichte in der Kritik.
Die Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung regelt die Untersuchung von Fleisch, das für die Ernährung des Menschen bestimmt ist. Dies gilt für Fleisch vom Rind, Schwein, Schaf, Kaninchen, Geflügel und Wild. Hierbei wird das Fleisch auf Krankheiten, Rückstände aus Tierarzneimitteln und Umweltchemikalien untersucht. Natürlich kann bei der großen Anzahl von Schlachttieren und Fleischmengen nicht jedes Fleischstück untersucht werden. Daher wird mit Probenahmeplänen versucht, repräsentative Stichproben zu ziehen. Auch eine Schlachttierbeschau auf Trichinen wird vorgenommen. Trichinen sind kleine Würmer, die sich im Fleisch der Tiere einkapseln und sich während der Verdauung aus ihren Kapseln befreien. Sie wandern durch die Darmwand in den Blutkreislauf und die Muskeln des Menschen und können so eine schwere Krankheit auslösen.
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