Diätgetränke und »Light-Getränke« sind ursprünglich speziell für Diabetiker entwickelt worden. Die Diätverordnung schreibt die genaue Angabe des Gehaltes an verwertbaren Inhaltsstoffen vor, insbesondere der Kohlenhydratanteil (in Gramm je 100 ml) und der physiologische Brennwert (in kJ oder kcal pro 100 ml) müssen auf dem Etikett angegeben werden.
Zuckerarten, die insulinabhängig verstoffwechselt werden (Glukose, Saccharose), werden bei diesen Getränken soweit wie möglich durch Fruchtzucker, Zuckeraustauschstoffe (Xylit, Sorbit, Mannit) oder durch künstliche Süßstoffe (Saccharin, Cyclamat, Aspartam) ersetzt. Der natürliche Zuckergehalt des Fruchtsaftes muss aber auf jeden Fall berücksichtigt werden, da nur für die zusätzliche Süßung des Getränkes Ersatzzucker verwendet werden können. Mit der »Light-Welle« ist die Nachfrage nach kalorienreduzierten Erfrischungsgetränken sprunghaft angestiegen.