Tipps im Umgang mit Zucker, Süßwaren und Eiscreme

 

  • Schränken Sie den Konsum von Zucker ein, verwenden Sie ihn nur als Süß- und Genussmittel.
  • Süßigkeiten in Schulen und Kindergärten zu verkaufen sollte verboten werden.
  • Bei bestimmten Nahrungsmitteln für Kleinkinder sollten Grenzen der zulässigen Zuckermenge festgelegt werden.
  • Der Zuckergehalt in Lebensmitteln sollte kennzeichnungspflichtig werden.

 

Veröffentlicht in T, T - Z und verschlagwortet mit , , , .

Ein Kommentar

  1. Pingback: Zucker, Süßwaren und Eiscreme | Chemie in Lebensmitteln - KATALYSE Institut

Kommentare sind geschlossen.