Die Stiftung Warentest fand im Oktober 1990 heraus, dass fertigen Obst-Getreide-Breis fast immer süßende Zutaten zugegeben wurden. Irreführend ist daher die auf vielen Kindernahrungen zu findende Aufschrift »ohne Zuckerzusatz«. Anstelle der herkömmlichen Saccharose (Haushaltszucker) wird nämlich oft Glukose (Traubenzucker) oder Fruktose (Fruchtzucker) als Süßungsmittel zugesetzt.
Da diese im normalen Sprachgebrauch nicht als Zucker gelten, ist die erwähnte Aufschrift bisher durchaus legal. Nach einer erst kürzlich beschlossenen EU-Richtlinie aber wird bei einer Kennzeichnung mit »ohne Zuckerzusatz« die Verwendung jeglicher Mono- und Disaccharide, also Zucker im weiteren Sinne, ausgeschlossen.
Nicht besser sind Produkte zu beurteilen, die mit Aufschriften wie »Vollkornhafermehl (teilweise in Malz und Traubenzucker umgewandelt)« oder »gesüßt mit Dicksaft« werben. Für den Verbraucher sinnvoll ist eine genaue und verständliche Kennzeichnung der Breie und Fertigtees mit dem Gesamtzuckergehalt, so dass er Produkte nach diesem Gesichtspunkt vergleichen kann. Übermäßiger Zuckerkonsum verursacht Übergewicht, trägt zur Entstehung der Zuckerkrankheit bei und ist zweifelsfrei als Kariesverursacher ausgemacht. Der Genuss von klebrigen Süßigkeiten und stark gezuckerten Getränken, mit denen sich der Zucker an alle Stellen des Gebisses verteilen kann, sind die Hauptursache für schlechte Zähne.
Eine Gefahr für die Zähne sind vor allem gesüßte Kinderfertigtees aus Plastiksaugerflaschen. Bereits vor zwölf Jahren wurde in einer Studie dokumentiert, dass schwere Karieserkrankungen und die Vereiterung von Kieferknochen auf solche Kindertees zurückzuführen sind. Die Säuglinge konnten die Saugflaschen aus Kunststoff selbständig und unbeaufsichtigt halten. Das führte dazu, dass den Kindern die Flasche mit dem zuckrigen Getränk ständig zum Dauernuckeln zur Verfügung stand. In einigen Fällen klagten Eltern betroffener Kinder und bekamen nach juristischen Verfahren, die sich über mehrere Jahre hinzogen, vor dem Bundesgerichtshof schließlich Recht.
In zwei Fällen wurde ein Kinderteehersteller zu Schadenersatz und Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Gegen andere Hersteller stehen die Urteile noch aus. Viele Hersteller haben bis heute jedoch den Zuckerzusatz nicht eingestellt. Die Zeitschrift Ökotest hat 1994 zwanzig Babytees untersucht und in zwölf Tees Maltodextrin, Glukose und/oder Saccharose entdeckt. Auch die neue Richtlinie der Europäischen Union trägt nicht dazu bei, dass endlich bei allen Kindertees auf Zucker verzichtet wird, denn ihr zufolge gehören Maltodextrine nicht mehr zu der Kategorie Zucker, wodurch es ermöglicht wird, Kindernahrung unabhängig von ihrem tatsächlichen Zuckergehalt als »zuckerfrei« zu verkaufen.