Trotz des Reinheitsgebots sind in Deutschland bestimmte Zusätze im Bier erlaubt: Für die Farbebiere (Malzbiere, dunkle Biersorten) kann als Farbstoff Zuckercouleur zugesetzt werden.
Eine Verbesserung der Bierfiltrierbarkeit durch Zusatz eines Enzymkonzentrates aus Malz ist möglich. Dies entspricht durchaus dem Reinheitsgebot, denn dieser Zusatz wird aus Malz gewonnen, das im Bier enthalten sein darf.
In der Europäischen Union, nicht aber nach dem deutschen Reinheitsgebot erlaubte Zusatzstoffe sind Wuchs- und Hemmstoffe für die Keimung wie Gibberellinsäure, welche eine Verkürzung der Keimzeit des Malzes um zwei Tage bewirkt, Cellulasepräparate, die zum Abbau der Cellulose führen, bei der Mälzung die Keimzeiten verringern sowie die Extraktion verbessern und beschleunigen. Außerdem werden Ascorbin- und Zitronensäure als Antioxidantien und Propylenglykolalginat, Carrageen, Methylcellulose und Gummiarabicum zur Schaumstabilisierung eingesetzt.
Pingback: Bier | Chemie in Lebensmitteln - KATALYSE Institut