Um die erlaubte Höchstmenge eines Rückstandes oder Zusatzstoffes zu ermitteln, wird von einem gesunden Erwachsenen mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm ausgegangen, auf den der ADI-Wert hochgerechnet wird.
Diesen Wert vergleicht man mit den Mengen des entsprechenden Stoffes, welche beim Verzehr eines bestimmten Lebensmittels in den Körper gelangen, und errechnet so die Höchstmenge, die in einem Kilogramm Lebensmittel enthalten sein darf.
Allerdings liegen weder für Deutschland noch für die anderen Staaten verlässliche Verzehrsdaten der Bevölkerung vor, so dass nicht die tatsächliche Aufnahme eines Zusatzstoffes bzw. Schadstoffes zugrunde gelegt werden kann. Da es bei den individuellen Verzehrgewohnheiten zudem große Unterschiede gibt, kann man lediglich versuchen, auf der Grundlage statistischer Daten die durchschnittliche Aufnahme zu schätzen.