Rückstände aus der Aquakultur

Für die Anfütterung und Köderung von Fischen werden während der Fischzucht illegal Duftessenzen wie Moschus Xylol verwendet. Diese Duftstoffe sollen unangenehme Gerüche des Fischfuttermittels überdecken. Klar ist aber seit einiger Zeit: Rückstände an Moschus Xylol in Speisefischen sind für den Verbraucher grundsätzlich bedenklich. In einer Untersuchung des Landesuntersuchungsamtes Sigmaringen wurden 44 deutsche und 6 ausländische Fischproben untersucht. In 43 Proben wurde der Duftstoff Moschus Xylol nachgewiesen; rund die Hälfte der Proben lagen gar über dem derzeit diskutierten Eingriffswert von 0,01 mg/kg, was bei Inkrafttreten bedeuten würde, dass diese Fische nicht mehr verkauft werden dürfen. Als Kontaminationsquellen konnten außerdem Waschmittel und Weichspüler ausgemacht werden. In einer Untersuchung wurde in der Hälfte von insgesamt 101 untersuchten Kosmetika- und Waschmittelproben die Verbindung Moschus Xylol nachgewiesen. Einen Hinweis auf die Belastung des Menschen mit Moschus Xylol können die Analysen des Lebensmittelüberwachungsamtes Schleswig-Holstein geben, bei denen die Verbindung in sämtlichen untersuchten Muttermilch- und Humanfettproben nachgewiesen werden konnte. Fachleute gehen aufgrund der weltweiten Produktion und Anwendung bereits heute von einer ubiquitären Belastung durch Moschus Xylol aus. Da es sich dabei um eine toxikologisch relevante Substanz handelt, sind rechtsverbindliche Grenzwerte aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend erforderlich.

Gleiches gilt für den Wirkstoff Bromocyclen, der auch unter dem Handelsnamen Alugan bekannt ist und bei Landtieren als Mittel gegen Parasiten eingesetzt wird, der für Fische allerdings hochtoxisch ist. Auch diese Verbindung wurde in den untersuchten Zuchtforellen gefunden. Als Richtwert für Bromocyclen wird eine Konzentration von 0,005 mg/kg Frischfisch diskutiert. Möglicherweise wird die Anwendungszulassung für Bromocyclen jedoch wieder zurückgezogen, ist diese Verbindung doch ein naher Verwandter von Insektiziden wie Aldrin, Dieldrin oder Chlordan, die in westlichen Industriestaaten seit längerem nicht mehr angewendet werden.

In der Teichwirtschaft wird der Farbstoff Malachitgrün wegen seiner starken Wirkung gegen Parasiten und Pilze bei der Karpfen- und Forellenzucht eingesetzt. Aufgrund möglicher toxischer Wirkungen wurde 1988 in Deutschland die Rückstandshöchstmenge für Malachitgrün auf 0,01 mg/kg Frischfisch festgelegt. Dieser Grenzwert ist in der Fischzucht nur einzuhalten, wenn auf die Anwendung von Malachitgrün völlig verzichtet wird. Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung deuten jedoch darauf hin, dass einige Forellenzüchter immer noch Malachitgrün verwenden.

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