rBST und die Folgen

BST (Bovines Somatotropin) ist ein natürliches Wachstumshormon, das Rinder in ihrem Organismus herstellen und welches die Milchbildung bei ausgewachsenen Kühen regelt; normalerweise wird es in ausreichender Menge produziert.

Im Gegensatz dazu ist rBST ein mit Hilfe von gentechnisch veränderten Bakterien oder Pilzen hergestelltes Rinderwachstumshormon („r“ steht für rekombinant, die gentechnische Veränderung). Mit dem Einsatz von rBST sollen die Milchleistung – zwischen 10 und 40 Prozent –und der Fleischertrag gesteigert werden.

In Deutschland sind Hormone zur Wachstumsförderung wie rBST seit 1958 generell verboten wegen seiner gesundheitlichen Gefahren für Mensch und Tier. Das Wachstumshormon ist ebenso wenig in der EU und Kanada erlaubt, dafür aber in 21 anderen Ländern, darunter den USA (seit 1993), Brasilien und Südafrika. In der Zulassungsbegründung der Amerikaner werden vor allem zwei Argumente angeführt: a) Der Nährwert und die Zusammensetzung der Milch von behandelten und unbehandelten Kühen unterscheiden sich nicht, b) Milch und Fleisch von behandelten Kühen seien für den menschlichen Verzehr unbedenklich. Bereits 1994 brachte der Chemieriese Monsanto das Wachstumshormon Posilac auf den amerikanischen Markt, das anschließend als Präparat an die Firma Elanco verkauft wurde. Allerdings stand Posilac unter dem Verdacht, das Erkrankungsrisiko der Milchkühe an Mastritis stark zu erhöhen und Klauenprobleme zu verursachen. Zudem wiesen mehrere Studien auf ein erhöhtes Krebsrisiko bei dem Verzehr von Milch rBST-behandelter Kühe hin. Aus landwirtschaftlicher Sicht hat rBST selbst bei erhöhten Fleisch- und Milcherträgen einen Kostennachteil: Bei Injektion des Hormons muss parallel eine Futteranpassung stattfinden, sonst besteht für die Kuh eine hohe Erkrankungsgefahr an beispielsweise Ketose.
Heutzutage besteht zwar EU-weit ein Verbot für die Anwendung von Wachstumshormonen bei Nutztieren, allerdings könnte dieses bald durch Handelsabkommen wie TTIP oder CETA umgangen werden. Solche Handelsabkommen sollen Zölle und Marktzugangsbeschränkungen zwischen Handelspartnern abbauen.  Momentan sind die TTIP-Verhandlungen mit den USA stillgelegt, anders aber der unterzeichnete CETA-Vertrag mit Kanada. Die Folgen dieser Abkommen für Verbraucher und Produzenten können jedoch schwerwiegend sein: Alles, was der EU-weite Markt verbietet, könnte so leicht Wegs aus beispielsweise Kanada importiert werden.  Anders als bei uns sind dort Antibiotika zur Wachstumsförderung von Nutztieren erlaubt, genauso wie Wachstumshormone in der Fleischproduktion. In den USA muss rBST in Lebensmitteln nicht mal gekennzeichnet werden. Unsere bisher bestehenden Lebensmittelstandards würden demnach abgesenkt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht nicht nur die Wahlfreiheit von Verbrauchern in Handel und Restaurants als möglicherweise gefährdet, sondern gleichfalls die Gesundheit von Mensch und Nutztier durch potenzielle Nebenwirkungen. Auch die wirtschaftlichen Folgen, wie die Konzentration der Milcherzeugung auf einige wenige Großbetriebe, werden bei diesen Handelsabkommen völlig ignoriert. Zahlreiche Studien belegen, dass die Zulassung von rBST zu einigen großen Erzeugerbetrieben mit wenig Konkurrenz führen wird und damit die Fleisch- und Milchüberschüsse steigen werden. Und schließlich kann es sein, dass solches Fleisch vom Verbraucher abgelehnt wird.

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