Limonaden und Brausen

Limonaden verdanken ihren Geschmack natürlichen Aromen (Zitronen-, Orangenaroma oder Colanussextrakt) und einem oft beträchtlichen Zuckeranteil, meist werden etwa 12 Prozent Zucker zugesetzt. Außerdem dürfen Genusssäuren wie Zitronen-, Äpfel-, Milch- und Weinsäure, aber auch Phosphorsäure (bei Colagetränken), verwendet werden. Fruchtsaft ist in der Regel nicht enthalten. Limonaden können in vier Kategorien eingeteilt werden:

Colagetränke enthalten zwischen 65 und 250 mg Koffein pro Liter und werden unter Verwendung von Colanussextrakt hergestellt. Für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke ist der Konservierungsstoff Orthophosphorsäure in einer Höchstmenge von 700 mg/kg zugelassen, ohne dass dies kenntlich gemacht werden muss.

Chininhaltigen Getränken (Tonic Water, Bitter Lemon) dürfen maximal 85 mg Chinin pro Liter zugesetzt werden. Chinin ist das bitterschmeckende Alkaloid des Chinarindenbaumes.

Limonaden mit Fruchtsaftzusatz enthalten einen geringen Fruchtsaftanteil zur geschmacklichen Abrundung. Eine Orangenlimonade enthält beispielsweise drei Prozent Orangensaft.

Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die meist künstliche Süß-, Färb- oder Aromastoffe enthalten. Meist sind sie auffällig grün (Waldmeistergeschmack), gelb (Zitrone) oder rot (Kirsch) gefärbt. Brausen ohne Kohlensäure werden auch unter der Bezeichnung künstliches Kaltgetränk angeboten.

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