Aspartam wurde 1965 von dem Chemiker James Schlatter entdeckt, als er an einem Mittel gegen Magengeschwüre arbeitete. Versehentlich schüttete er sich das Versuchspräparat über die Hände und merkte, dass dieses einen süßen Geschmack hatte.
Aspartam, das etwa 200mal süßer als Zucker ist, besteht aus natürlich vorkommenden Aminosäuren. Zum Erfolg des Light-Sortiments hat es wesentlich beigetragen. Aspartam ist seit 1983 in den USA zugelassen; 1992 wurden bereits 4100 Produkte in 46 Produktgruppen mit Aspartam (Handelsnamen Nutrasweet und Canderel) gesüßt.
Der Süßstoff Aspartam ist allerdings nicht zum Backen und Kochen geeignet, da er sich bei 180 °C in seine Ausgangsprodukte, die Aminosäuren L-Phenylalanin und L-Asparaginsäure sowie Methanol, zersetzt. Aspartam wird wie Eiweiß abgebaut und hat einen Energiegehalt von 4 kcal je Gramm. Die Aminosäurebausteine werden mit Hilfe biotechnischer Verfahren hergestellt. Der Aspartambaustein Phenylalanin kann seit einiger Zeit durch den Einsatz gentechnisch manipulierter Mikroorganismen sehr günstig produziert werden.
Allem Anschein nach hat. Aspartat, der eine Bestandteil des Aspartams, im Säugerhirn die Funktion eines Neurotransmitters (Nervenzellensignalüberträgers), und hohe Aspartatdosierungen haben zumindest bei Mäusen schwere Hirnschäden hinterlassen. Ähnliche Effekte werden übrigens an vielen Säugetieren bei Aufnahme großer Mengen Glutamat beobachtet, dem weltweit meistverwendeten Geschmacksverstärker, besonders bekannt aus der asiatischen Küche (Chinarestaurant-Syndrom). Da sowohl Aspartam als auch Glutamat immer häufiger in verarbeiteten Lebensmitteln anzutreffen sind, kann die von manchen Wissenschaftlern für kritisch gehaltene Dosis von 200 Milligramm Aspartam und Glutamat pro Kilogramm Körpergewicht durchaus erreicht werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass sich Aspartam und Glutamat gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken, wenn sie gleichzeitig gegessen werden.
Menschen, die an der Stoffwechselkrankheit Phenylketonurie leiden, sollten Aspartam auf jeden Fall meiden. Denn die Aminosäure Phenylalanin, die bei der Spaltung von Aspartam im Verdauungstrakt frei wird, ist für diese Menschen äußerst schädlich. Bei der Verwendung von Aspartam als Zusatzstoff in Nahrungsmitteln ist daher ein Hinweis auf den Phenylalaningehalt zwingend vorgeschrieben. Der ADI-Wert für Aspartam beträgt 40 mg/kg Körpergewicht. Für einen Erwachsenen entspricht das einer Aspartammenge, die bezüglich ihrer Süßkraft über 500 Gramm Zucker ersetzt.
Pingback: Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe – Chemie in Lebensmitteln – KATALYSE Institut