Nikotin in getrockneten Steinpilzen

Im November 2008 teilte das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in seiner Pressemitteilung 253/2008 mit, dass getrocknete Steinpilze mit unzulässigen Nikotin-Rückständen aus dem Verkehr gezogen worden seien und Lebensmittelüberwachungsbehörden das weitere Inverkehrbringen der betroffenen Ware unterbunden hätten.

Im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen (CVUA Sigmaringen) wurden insgesamt 26 Proben unterschiedlich kleingeschnittene, getrocknete Steinpilze auf Nikotin-Rückstände untersucht. Alle Steinpilzproben enthielten Nikotin, 22 enthielten Nikotin über der zulässigen Höchstmenge für Schadstoffe nach Rückstandshöchstmengenverordnung (RHmV) von 0,45 mg/kg für getrocknete Steinpilze. Paul-Hermann Reiser von der CVUA Sigmaringen schreibt: „Ergänzend ist zu erwähnen, dass getrocknete Pilze mit einem derartigen Gehalt an Nikotin auch nach der EU-weiten Harmonisierung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen, die zum 1.September 2008 erfolgt ist, nicht verkehrsfähig sind, sofern eine Anwendung stattgefunden hat. Da für den Wirkstoff Nikotin in der VO (EG) 396/2005 kein spezifischer Rückstandsgehalt festgelegt ist, gilt für frische Pilze eine Nulltoleranz von 0,01 mg/kg. Zumindest ein Großteil der Ware stammt aus China. Die Ursache für die Belastung ist derzeit noch nicht geklärt.“ In seinem Artikel vom 13.11.2008: „Nikotin in getrockneten Steinpilzen nachgewiesen“, geht er auch auf eine gesundheitliche Bewertung von Nikotin in Lebensmitteln ein, zu finden unter www.cvuas.de.

Nikotin hat in Lebensmitteln nichts zu suchen. Über die Ableitung höherer Grenzwerte nachzudenken, die über die Nulltoleranz hinausgehen, wie das Bundesamt für Risikobewertung sie anstrebt, ist deshalb überflüssig.

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