Neue Vorschriften für Lagerung und Kennzeichnung

Bisher wurde bei Eiern lediglich das Abpackdatum aufgedruckt, was wenig über die tatsächliche Haltbarkeit aussagt. Nach jahrelangen Forderungen der Verbraucherverbände, für Eier ein Mindesthaltbarkeitsdatum einzuführen, hat die Bundesregierung im Mai 1993 die so genannte Hühnerei-Verordnung erlassen. Neben der hiermit vorgeschriebenen Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums muss der Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass Eier bei Kühlschranktemperatur zu lagern und nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ausreichend zu erhitzen sind. Ei oder Eiverpackung müssen außerdem mit dem Legedatum oder aber mit dem Datum, von dem an eine gekühlte Aufbewahrung nötig ist, versehen sein. Ab dem 18. Tag nach dem Legedatum müssen die Eier im Handel bei Temperaturen zwischen 5 °C und 8 °C gelagert werden. Im Übrigen gelten diese Vorschriften auch für lose angebotene Eier.

Zusätzlich müssen den im Handel üblichen Eierverpackungen Kennnummern aufgedruckt sein, aus denen die Herkunft der Eier erschlossen werden kann. So bedeutet beispielsweise die Kennziffer 208 aus deutscher Herkunft (02) und in Nordrhein-Westfalen (08) produziert.

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