Keimhemmung bei der Lagerung: Bestrahlung von Gemüse und Kartoffeln

Radioaktive Bestrahlung (durch die Isotope Kobalt-60 und Cäsium-137 sowie Elektronenstrahlen) von Lebensmitteln ist in Deutschland nicht zulässig. In Belgien, Frankreich und den Niederlanden ist die Bestrahlung für bestimmte Lebensmittelgruppen bereits seit mehr als zwanzig Jahren erlaubt.

Derzeit wird von der Europäischen Union eine Richtlinie zur europaweiten Zulassung der Bestrahlung von Lebensmitteln vorbereitet. Der Verdacht, dass bestimmte Gemüsesorten, die auf den Wochenmärkten und in den Supermärkten angeboten werden, bestrahlt sind, ist heute weit verbreitet. Tatsächlich werden aber Tomaten oder anderes Frischgemüse nicht bestrahlt. Frischgemüse ist allgemein zur Bestrahlung wenig geeignet, da häufig erhebliche Farbfehler oder Geschmacksveränderungen auftreten, so dass sich bestrahlte Gemüse kaum am Markt verkaufen lassen.

Anders sieht das allerdings bei Zwiebeln, Knoblauch und Kartoffeln aus. Zur Keimhemmung bei der Lagerung von Knollen und Zwiebeln darf in Frankreich, Spanien, Italien und Belgien die Bestrahlung eingesetzt werden. Betroffen ist in erster Linie also lagerfähige Ware aus der Späternte, die über den ganzen Winter gelagert werden soll.

Kartoffeln lassen sich allerdings auch ohne Bestrahlung oder ohne die Zugabe von chemischen Keimhem-mungsmitteln bis Dezember lagern. Erst danach setzt meist eine Keimbildung ein. Kartoffeln, die mit Keimhemmungsmitteln behandelt worden sind, müssen vor der Zubereitung gewaschen werden. Nach Weihnachten in den Handel gekommene Kartoffeln (alte Ernte) sind mit großer Wahrscheinlichkeit mit Keimhemmungsmitteln bestäubt worden. Der Grenzwert für die Rückstände aus solchen Mitteln (Propham, Chlorpropham) liegt bei 5 mg/kg Kartoffeln. Eine Untersuchung in der Schweiz hatte durchschnittliche Rückstände von 0,5 mg/kg je Kilogramm ergeben. 

Statt der chemischen Behandlung der

Kartoffel wird auch hier die radioaktive Bestrahlung vorgeschlagen. Die Bestrahlung verhindert ein vorzeitiges Auskeimen und die Entstehung des unschädlichen grünen Chlorophylls, wenn die Kartoffel Licht ausgesetzt wird. Die grüne Färbung zeigt allerdings nicht nur die Bildung von Chlorophyll , sondern häufig auch die des toxischen Solanins, das ebenfalls bei Lichteinwirkung entstehen kann. Die Entstehung von Solanin wird durch die Bestrahlung nicht verhindert. Umstritten ist auch, inwieweit die Bestrahlung der Kartoffeln deren Anfälligkeit gegenüber Pilzen und Fäulnis erhöht.

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