Gesetzliche Regelungen zum Trinkwasser

Wasser darf erst als Trinkwasser verwendet werden, wenn es bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllt, die in der Trinkwasserverordnung gesetzlich festgelegt sind. Diese Bestimmung enthält für einzelne Inhalts- und Schadstoffe Grenzwerte, die dem Gesundheitsschutz dienen und für eine einwandfreie Beschaffenheit des Wassers wichtig sind.

Aufgrund zunehmender Umweltbelastungen haben einige Wasserwerke Probleme, die strengen Grenzwerte für Trinkwasser einzuhalten. Damit die Trinkwasserversorgung in den betroffenen Gebieten nicht zusammenbricht, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. In den neuen Bundesländern droht dies zur Regel zu werden. Für einige Wasserwerke wurden aufgrund der ungünstigen Belastungssituation die Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe (Blei, Cadmium, Nitrat und PCB) bis 1995 außer Kraft gesetzt.

Auch die verwendeten Materialien und der Zustand der Wasserleitungssysteme können die Trinkwasserqualität stark beeinflussen. Problematisch sind vor allem veraltete Bleirohre in der Installation privater Haushalte. Die Wasserhärte und ein niedriger pH-Wert spielen bei der Bleibelastung eine Rolle. Es wird geschätzt, dass in Deutschland zwischen 10 und 20 Prozent der privaten Haushalte, vorwiegend in Altbauten, immer noch mit Leitungssystemen aus Bleirohren ausgestattet sind. Ab einem Bleigehalt von über 0,04 mg/l im Leitungswasser ist der Wohnungseigentümer nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, die alten Bleirohre auszutauschen.

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