Anfang des Jahres 1992 wurde in Deutschland bekannt, dass in Italien Weine mit Methylisocyanat (MIC) versetzt worden waren, um sie mikrobiologisch zu stabilisieren. Über 4 Millionen Liter Wein wurden von den italienischen Behörden in elf Weinbetrieben mit über 300 Weinsorten beschlagnahmt. MIC ist in der Europäischen Union als Weinbehandlungsmittel nicht zugelassen. In Deutschland war es bis 1989 als wirksames Bodenentseuchungsmittel erlaubt, da es hervorragend gegen Nematoden, Pilze, Insekten und keimende Unkrautsamen wirkt. Das Bundesgesundheitsamt hält 0,02 mg MIC pro Liter Wein bei einer lebenslangen Zufuhr von einem Liter Wein täglich für tolerierbar. Die in Untersuchungen nachgewiesenen Mengen von 0,01 bis 2 mg MIC pro Liter lagen jedoch teilweise erheblich über dieser Empfehlung.
1985/86 hatten Weinhändler italienischen Weinen Methanol in hohen Dosierungen zugesetzt. Diese Weinpanscherei kostete mehrere Menschen das Leben. Etwa zur gleichen Zeit sorgte der Glykolskandal für großes Aufsehen: Österreichische Weine waren mit Diethylenglykol »geschönt« worden. Dieser Zusatz verleiht dem Wein einen runden, süßöligen, vollmundigen Geschmack und täuscht eine höhere Qualität vor. Ein Abbauprodukt von Diethylenglykol wirkt toxisch auf die menschlichen Nieren. Die Folgen nach dem Genuss von mit Diethylenglykol versetztem Wein können Harnvergiftungen, die Zerstörung roter Blutkörperchen und hirnorganische Störungen sein. Aufgrund amerikanischer Untersuchungen wurde die Substanz sogar als krebserregend eingestuft. Einem der Hauptbeteiligten einer deutschen Weinhandelsfirma wurde vorgeworfen, 648 Weine gepanscht und damit Kunden weltweit um 137 Millionen DM betrogen zu haben.
Wird Wein mit Wasser oder Zucker gestreckt, ist dies meist nur schwierig nachzuweisen. Bis 1985 war eine Nasszuckerung erlaubt; so durfte das Volumen von Qualitätswein um 10 Prozent, das von anderen Weinen sogar um 15 Prozent erhöht werden. Die Anreicherung mit Zucker vor der Gärung ist in allen Weinanbauländern zulässig. Während in Deutschland nur Tafel- und Qualitätsweine angereichert werden dürfen, ist dies in Frankreich und Italien auch für Prädikatsweine erlaubt.
Der amtlichen Lebensmittelüberwachung fielen besonders häufig Weine aus dem Jahrgang 1989 auf, sowie italienische Weinproben aus dem Jahr 1992, die überschwefelt, mikrobiell verdorben waren oder eine Mengenüberschreitung hinsichtlich der Zugabe von Zusatzstoffen aufwiesen.