Zuckerwaren – die kleinen Naschereien

Zur Herstellung von Hart- und Weichkaramellen wird Zucker in Wasser gelöst, mit Glukosesirup versetzt und gekocht.

Rohstoffe für Geleerzeugnisse und Gummibonbons sind Zucker, Quellstoffe, Gelatine und/oder Stärke sowie geruch- und geschmackgebende Stoffe.

Für die Herstellung von Schaumzuckerwaren werden neben Zucker geschlagenes Eiklar oder andere schaum-bildende Stoffe verwendet. Die in Negerküssen enthaltene mit Kuvertüre oder Schokolade überzogene Masse ist ein solches Produkt.

Lakritzwaren erhalten ihren besonderen Geschmack durch Süßholzextrakt mit einem Mindestanteil von fünf Prozent.

Dragees bestehen aus einem harten, weichen oder flüssigen Kern, der von einer Zucker- oder Schokoladen-schicht überzogen ist.

Kaugummi ist eine Zuckerware, die aus einer wasserunlöslichen Kaumasse (mindestens 18 Prozent), Zucker und unterschiedlichen Aromen besteht.

Marzipan wird aus einer Rohmasse von zerkleinerten, geschälten Mandeln und Zucker hergestellt. Diese darf höchstens 35 Prozent Zucker und 17 Prozent Wasser enthalten. Edelmarzipan darf nochmals 30 Prozent Zucker zugesetzt werden, einfaches Marzipan darf sogar bis zu 67,5 Prozent Zucker enthalten. In einer Untersu-chung der Zeitschrift Ökotest wurden im Dezember 1993 Aflatoxingehalte in Marzipanprodukten gemessen. Aufgrund der Tatsache, dass Marzipan auch und gerade von Kindern reichlich verzehrt wird, wurden die sehr strengen Höchstmengen der Diätverordnung zugrunde gelegt. 6 der 20 getesteten Produkte überschritten den Grenzwert von 0,05 µg/kg. 

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