Schadstoffhöchstmengen

Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHmV)
Die RHmV umfaßt Höchstmengenregelungen an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in und auf Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen.

Schadstoff-Höchstmengen-Verordnung (SHmV)
Die SHmV regelt Höchstmengen für PCB in verschiedenen Lebensmitteln und für Quecksilber in Fischen.

Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsamtes: Richtwerte für Schadstoffe in Lebensmitteln
Richtwerte für Blei und Cadmium

Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung setzt Grenzwerte für folgende Stoffe fest: Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber, Nitrat, Nitrit, polycyclische Kohlenwasserstoffe, PCB, organische Chlorverbindungen sowie chemische Stoffe zur Pflanzenbehandung und Schädlingsbekämpfung einschließlich ihrer Abbauprodukte.

Mineral- und Tafelwasserverordnung
Grenzwerte für Arsen, Quecksilber, Cadmium, Blei, Selen usw. Synthetische Stoffe werden nicht erwähnt, da diese wegen des Gebots der ursprünglichen Reinheit ohnehin nicht enthalten sein dürfen.

Weinverordnung
Höchstwerte für Aluminium, Arsen, Blei, Bor, Brom, Cadmium, Kupfer, Zinn und Zink.

Aflatoxinverordnung
Grenzwerte für Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs und für Kindernahrung.

Fleischhygiene-Verordnung
Richtwerte für Blei und Cadmium. wenn die doppelte Konzentration des Richtwertes nachgewiesen wird, gilt Fleisch als nicht verkehrsfähig.

Verordnung zur Ausführung des Milchgesetzes
Milch, die Blei oder technisch vermeidbare Mengen an Antimon, Zinn, Zink, Cadmium, Kupfer, Nickel, Eisen oder Aluminium enthält, darf nicht verkauft werden.

Keramik-Bedarfsgegenstände-Verordnung
Es sind Grenzwerte für Blei und Cadmium festgelegt, die beim Kontakt mit Lebensmitteln nicht überschritten werden dürfen.

Veröffentlicht in Anhang, N - S, S, Schadstoffhöchstmengen.