Patente auf genmanipulierte Pflanzen

Auch Getreidepflanzen wie Reis, Mais oder Weizen sind Ziel gentechnischer Manipulationen geworden. Früher waren diesen Versuchen noch Grenzen gesetzt. So konnte bei einkeimblättrigen Pflanzen nicht  wie dies bei zweikeimblättrigen Pflanzen möglich ist  transgenes Erbgut übertragen werden. Inzwischen stehen jedoch so genannte Partikelbeschleuniger zur Verfügung, mit denen ein solcher Transfer auch bei Getreidepflanzen möglich wird. Allerdings hinkt die Entwicklung der gentechnischen Verfahren bei Getreide  gegenüber denen anderer Kulturpflanzen hinterher.

Die Forschung versucht Getreide mit Resistenzen gegen Herbizide, Viruserkrankungen und Pilzbefall auszustatten. Forschungsprojekte sind aber auch eine veränderte Stärke- und Eiweißzusammensetzung, um Getreidepflanzen für die Industrie, aber auch als Futtermittel leichter verwertbar zu machen. Die Fortschritte sind bei den verschiedenen Getreidesorten unterschiedlich, währen genveränderter Mais bereits vermarktet wird, ist gv-Gerste noch im Entwicklungsstadium.

Im Mittelpunkt der gegenwärtig geplanten Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Mais steht jedoch die Herbizidresistenz. Dem Mais soll eine Resistenz gegen das Totalherbizid »Basta« verliehen werden.

Getreidepflanzen haben außerordentlich große Bedeutung für die Ernährung. Die Patentierung von Erbgut und genmanipulierten Pflanzen kann zu erheblichen Problemen führen, denn bislang dürfen Landwirte nach dem Sortenschutzrecht einen Teil des aus dem eigenen Anbau erhaltene Erntegut erneut zur Aussaat verwenden und zu diesem Zweck an andere Landwirte weitergeben (Landwirteprivileg), ohne eine Lizenz des Züchters einholen zu müssen. Weiterhin sieht das Sortenschutzrecht vor, dass jede Sorte für Züchter zur Weiterzucht frei verwendet werden darf (Züchtervorbehalt). In der Regel werden heute aber Hybridsorten angebaut, bei denen eine erneute Aussaat nicht möglich ist. Zudem fallen bei dem heute verwendeten zertifizierten Saatgut bei mehrfachem Anbau Nachbaugebühren an.

Pflanzensorten, die patentiertes Erbgut enthalten, dürfen nach geltendem Patentrecht nicht mehr frei angebaut und weitergezüchtet werden. Diese Rechtslage hat fatale Folgen für die Landwirte auf der ganzen Welt: Denn gentechnisch manipulierte Getreidesorten für höhere Erträge sind künftig nur bei einigen wenigen Lieferanten zu beziehen. Der Markt für Saatgut wird von diesen beherrscht, und die Landwirte werden von ihnen unmittelbar abhängig.

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